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   VG Köln, 26.11.2002 - 5 K 2800/00   

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VG Köln, 26.11.2002 - 5 K 2800/00 (https://dejure.org/2002,22960)
VG Köln, Entscheidung vom 26.11.2002 - 5 K 2800/00 (https://dejure.org/2002,22960)
VG Köln, Entscheidung vom 26. November 2002 - 5 K 2800/00 (https://dejure.org/2002,22960)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung von Jugendhilfeleistungen an einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling oder Asylbewerber bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland; Bestimmung eines Kostenverteilungsschlüssels unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl und der Belastungen des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1998 - 16 A 3477/97

    Verwaltungsrechtsweg; Kostenerstattung; Leistungsklage; Statthaftigkeit;

    Auszug aus VG Köln, 26.11.2002 - 5 K 2800/00
    Als solche ist sie berufen, den erstattungspflichtigen Träger mit Rechtswirkung nach außen zu bestimmen, vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. August 1998 - 16 A 3477/97 -, NWVBl. 1999, 144.
  • VGH Bayern, 01.10.1992 - 12 CZ 91.3802
    Auszug aus VG Köln, 26.11.2002 - 5 K 2800/00
    Hierdurch trifft sie eine Regelung mit Außenwirkung gegenüber dem als erstattungspflichtig bezeichneten überörtlichen Jugendhilfeträger, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 1. Oktober 1992 - 12 CZ 91.3802 -, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte (FEVS) Bd. 43, S. 400, 402 zur Kostenbestimmung des überörtlichen Sozialhilfeträgers gemäß § 108 BSHG.
  • LSG Baden-Württemberg, 25.03.2010 - L 7 SO 5799/08

    Sozialhilfe - Kostenerstattung bei Übertritt aus dem Ausland bzw Einreise aus dem

    Letzteres wird freilich in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte sowie in der Literatur, jedenfalls bei einem positiven Bestimmungsakt, unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bayr. Verwaltungsgerichtshofs vom 1. Oktober 1992 - 12 CZ 91.3802 - (FEVS 43, 400) angenommen (vgl. etwa Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. August 1998 - 16 A 3477/97 ; Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 26. November 2002 - 5 K 2800/00 - VG Leipzig, Urteil vom 26. Juni 2003 - 2 K 2323/99 - ; Lücking in Hauck/Noftz, SGB XII, K § 108 Rdnr. 15, Stand XII/04; W. Schellhorn in Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Auflage, § 108 Rdnr. 16).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2014 - 12 A 2109/12

    Bestimmungen zum Verteilungsschlüssel durch das Bundesverwaltungsamt bzgl.

    Dem § 89d Abs. 3 SGB VIII ist durch Auslegung hinreichend eindeutig zu entnehmen, dass es dem Bundesverwaltungsamt überlassen sein sollte, zur Erreichung des mit der Vorschrift verfolgten Zwecks, einen gerechten Kostenausgleich auf der Ebene der überörtlichen Jugendhilfeträger zu gewährleisten, vgl. hierzu VG Köln, Urteil vom 26. November 2002 - 5 K 2800/00 -, juris, über das im Gesetz genannte Kriterium der im vergangenen Haushaltsjahr entstandenen Belastungen hinaus gegebenenfalls auch zeitlich weiter zurückgreifende Faktoren in den Belastungsvergleich einzubeziehen.
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